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Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind in einer Psychotherapie zu beachten?
Antwort:
1. Informed consent, 2. Dokumentationspflicht, 3. Auskunfts- und Einsichtsrecht, 4. Schweigepflicht, 5. Abstinenzgebot
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Was ist die rechtliche Grundlage des informed content?
Antwort:
§223 StGb: Jede psychotherapeutische Handlung ist juristisch eine Körperverletzung, wenn keine informierte Aufklärung stattgefunden hat.
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Über welche Aspekte muss nach dem informed content aufgeklärt werden? Was ist dabei zu beachten?
Antwort:
1. Ablauf der Intervention, 2. Rechtsrahmen, 3. Therapieverfahren, 4. Alternative Behandlungsmöglichkeiten, 5. Prognose, 6. Risiken, 7. Neben- und Folgewirkung, Dokumentation ist wichtig
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Warum ist das Dokumentieren in der Psychotherapie wichtig? (Ziele)
Antwort:
1. Nachvollziehbarkeit der Therapie im Falle von Weiterbehandlung oder Mitbehandlung durch dritte, 2. Rechenschaftslegung im Zweifel vor Gericht, 3. Beweissicherung in Haftungsfällen, berufsrechtlicher Verfahren oder Strafverfahren
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Wie sieht ordnungsgemäße Dokumentation aus?
Antwort:
Richtig, hinreichend ausführlich, angemessen, leserlich
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Wie und wie lange sind Akten/Daten aufzubewahren?
Antwort:
Verschlusssicher, 10 Jahre
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Welche Aspekte müssen dokumentiert werden?
Antwort:
Datum, Anamnesedaten, Diagnose und andere erhebliche Befunde, Indikationsstellung, Therapieziele, Therapieplan, Therapieverlauf, besondere Vorkommnisse
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Auf welchem Recht basiert das Recht auf Auskunft und Einsicht?
Antwort:
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Welche Unterlagen sind ausgenommen von dem Einsichtsrecht?
Antwort:
Subjektive persönliche Aufzeichnungen, Fremdanamnestische Daten, informationen Dritter,
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Wann kann das Einsichtsrecht eingeschränkt werden?
Antwort:
Wenn durch Einsicht ein erheblicher gesundheitlicher Nachteil droht.

💡 Erklärung:
Einsicht kann jemandem schaden, wenn die Person psychisch gerade so belastet oder instabil ist, dass das Lesen der fachlich formulierten Inhalte – wie Diagnosen, Krisenbeschreibungen, traumatische Details oder therapeutische Einschätzungen – starke Angst, Selbstabwertung, Verwirrung, Flashbacks oder eine Verschlimmerung der Erkrankung auslösen könnte, weil sie diese Informationen ohne therapeutische Unterstützung nicht sicher verarbeiten kann.
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Wer darf bzw. darf nicht Einsicht in die Akten/ Daten erhalten?
Antwort:
Darf: Person selbst, bevollmächtigte Dritte, Darf nicht: nicht bevollmächtigte, Erben nach dem Tod ohne Schweigepflichtsentbindung
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Wo findet man Regelungen zur Schweigepflicht?
Antwort:
§203 StGb und §8 Berufsordnung
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Wann gilt die Schweigepflicht nicht? Was ist zu beachten?
Antwort:
1. Bei mündlicher/schriftlicher Schweigepflichtsentbindung, 2. Bei Gefährdung eines höheren Rechtsguts. 4. Bei mutmaßlicher Schweigepflichtsentbindung, wenn das auflösen der Schweigepflicht im Interesse der Person ist, diese aber nicht einwilligen kann (Bewusstlosigkeit) 3. Wenn die Schweigepflicht eingeschränkt ist, muss die Person darüber informiert werden.
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Wann muss über die Schweigepflicht abgewogen werden?
Antwort:
1. Selbstgefährdung, 2. Fremdgefährdung, 3. Gefährdung des Allgemeinwohls, 4. Gefährdung der Person durch andere
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Was muss bei Ton- und Bildaufnahmen beachtet werden?
Antwort:
1. Patient muss informiert werden, 2. Patient muss informiert werden, dass er eine Löschung verlangen darf
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Welche Besonderheiten gibt es in der KJP bezüglich der Schweigepflicht zu beachten?
Antwort:
1.Abwägung zwischen Erziehungsrecht der Eltern und Selbstbestimmungsrecht des Kindes, (SR hat Vorrang, wenn Kind ausreichend Einsichts- und Urteilsfähig ist
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Wann gilt die Offenbarungspflicht?
Antwort:
Straftaten, wie Raub, Erpressung, Mord, Totschlag, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Hochverrat, wenn Ausführung und Erfolg noch abgewendet werden können
Erstellt: 2025-12-05
Störungs- und Verfahrenslehre
❓ Was fällt unter das Abstinenzgebot?
Antwort:
1. Professionalität der Beziehung 2. kein Missbrauch (nicht nutzen zum eigenen Vorteil) 3. Vergütung (Ablehnung von Zuwendungen mit nicht geringfügigem Wert) 4. keine außertherapeutischen Kontakte 5.keine sexuellen Kontakte 6. Bestehen des Gebots über die Behandlung hinaus (mind. 1 Jahr)
Erstellt: 2025-12-05